Kurzzeitpflege

Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Die Kurzzeitpflege soll

  • bei Bedarf die Zeit im Anschluss an eine stationäre (Krankenhaus-) Behandlung bis zur Erbringung der häusliche Pflege überbrücken (Krankenhaus-Anschlusspflege) oder
  • eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation ermöglichen, zum Beispiel
    • bei Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen
    • bei seelischer Überforderung der Pflegeperson
    • vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen

Voraussetztungen:

Spezielle Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzzeitpflege ist, dass

  • Häusliche Pflege zeitweise, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich   ist und
  • auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht